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Das Spektrum der Solomutterschaft

Spektrum der Solomutterschaft

Die Definition der Solomutterschaft, Solomama und Co-Mama habe ich bereits veröffentlicht. Zum Verständnis dieses Artikel empfehle ich, die Definition zu lesen. Zum noch besseren Verständnis empfehle ich auch Katharina Horns Solomutterschaft – ein Definitionsversuch. Jetzt möchte ich das Spektrum beleuchten, dass die Solomutter ausmacht. Meine Kollegin Katharina Horn und ich haben dazu eine Grafik angefertigt, die hoffentlich dazu beiträgt, die ganze Bandbreite zu erfassen. Der Unterschied zwischen Solomama und Co-Mama zeigt sich auf zwei Ebenen: der Art der Spende und der Intensität des Kontaktes zwischen Spender und Kind.

Der Einfachheit halber bezeichne ich auch den Co-Vater hier als Spender, was keineswegs die Rolle des Vaters herabsetzen soll. Diese definiert sich später über die Intensität des Kontaktes.

Der Unterschied zwischen Solomama und Co-Mama

Die Art der Spende

Anonyme Spende

Es gibt drei Arten der Spende. Die anonyme Spende ist mittlerweile in Deutschland verboten, daher werde ich darauf nur kurz eingehen. Wenn sich eine Frau dazu entscheidet, eine komplett anonyme Samenspende im Ausland zu wählen, dann ist ein Kontakt zwischen Kind und Spender vollkommen ausgeschlossen. Diese Art der Spende wird meist in Kombination mit einer Eizellenspende oder Embryo-Adoption genutzt.

Halboffene Spende

Die halboffenen Spende findet über eine Samenbank statt. Seit Juli 2018 regelt das Samenspenderregistergesetz, welche Möglichkeiten der Kontaktaufnahme das Kind ab 16 Jahren hat und garantiert dem Kind die Auskunft, wessen Samen zur Spende verwendet wurde. Es bekommt eine Adresse und kann Kontakt aufnehmen. Ob dieser beantwortet wird, liegt beim Spender selber. Gleichzeitig schützt es die Spender, denn er kann nun nicht mehr als rechtlicher Vater festgestellt werden. Das schützt vor Sorge-, Unterhalts- und Erbrechtsansprüchen.

Seit Juli 2018 gibt es das bundesweite Samenspender-Register. Es speichert 110 Jahre lang personenbezogene Angaben von Samenspendern und Empfängerinnen im Zusammenhang mit ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtungen. So können auf diese Weise ab Juli 2018 gezeugte Kinder künftig bei einer zentralen Stelle erfahren, wessen Samen bei der künstlichen Befruchtung verwendet worden ist.

Grundlage des Registers ist das im Juli 2017 verabschiedete “Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen” (SaRegG). Es sieht u. a.Pflichten zu Datenübermittlung vor für Entnahmeeinrichtungen (EE, im allgemeinen Sprachgebrauch “Samenbanken”) und Einrichtungen der medizinischen Versorgung (EMV), die eine künstliche Befruchtung mit Spendersamen vornehmen…

Auskunftsberechtigt ist, wer vermutet, nach Inkrafttreten des Gesetzes durch Samenspende bei einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung gezeugt worden zu sein und mindestens 16 Jahre alt ist. Für jüngere Kinder können die gesetzlichen Vertreter eine Auskunft beantragen (z. B. die Eltern).

www.dimdi.de

Offene Spende

Bei einer offenen Spende ist der Spender bekannt, sie erfolgt als Privatspende. Dadurch ist weder die Mutter noch der Spender rechtlich abgesichert. Um Rechtssicherheit zu erlangen, bietet sich die Exklusivspende an, die mittlerweile einige Kinderwunschkliniken anbieten. Dazu in einem eigenen Artikel später mehr. Ansonsten basiert die Privatspende auf Vertrauen und eventuell geschlossenen Verträgen. Dazu solltest du dich unbedingt an einen Anwalt oder Notar wenden. Denn wenn sich ein Elternteil umentscheidet, also der Spender Kontakt haben möchte oder die Mutter Unterhalt einklagt, dann ist das möglich, wenn die Vaterschaft per Test festgestellt wird. Und dann sind Probleme vorprogrammiert. Wie es entspannt laufen kann mit einem privaten Samenspender, das liest du in meinen Artikel zur privaten Samenspende.

Auch eine Co-Elternschaft verwendet die offene Spende. Diese wird erst dann rechtlich sicher, wenn die Vaterschaft anerkannt wird. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Spender als rechtlicher Vater und somit greift das deutsche Sorgerecht. Alle geschlossenen Verträge, die davon abweichen, sind vor Gericht nicht haltbar. Auch hier solltest du unbedingt an einen Anwalt oder Notar kontaktieren. Lieber im Vorhinein etwas Geld investieren, als später zB. mit nicht abgesprochenen Unterhaltszahlung konfrontiert zu werden.

Wie unterscheidet die Art der Spende die Solomama von der Co-Mama?

Eine Solomama verwendet entweder eine anonyme, eine halboffenen oder eine offene Spende. Eine Co-Mama verwendet immer eine offene Spende, der Co-Vater ist dem Kind immer als Vater bekannt. Das ist der Unterschied zwischen Solomama und Co-Mama, was die Art der Spende angeht. Wird die gleiche Art der Spende verwendet, liegt die Definition bei Mutter und Spender.

Das beste Beispiel ist Luisa: sie hatte eine Privatspende. Mit dem Spender hat das Kind losen, unregelmäßigen Kontakt, es kennt ihn als Vater. Ein Umgang im eigentlichen Sinne findet nicht statt. Der Mann ist nicht als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen, er hat weder Rechte noch Pflichten. Geschützt vor Ansprüchen ist er nicht. Ihr Arrangement beruht auf Vertrauen. Luisa bezeichnet sich als Solomama, den Mann nennt sie Spender. Sie könnte sich auch als Co-Mama in einer Co-Elternschaft light bezeichnen, da der Vater dem Kind bekannt ist und ein Kontakt besteht. Du siehst, die Übergänge sind fließend, laut Definition würde beides gehen.

Für beide gibt es die Möglichkeit der Exklusivspende, die rechtliche Sicherheit bietet.

Der Kontakt zwischen Kind und Spender

Bei der offenen Spende findet sich der Unterschied zwischen Solomama und Co-Mama im Kontakt des Spenders/Vaters mit dem Kind. Hier sind die Übergänge fließend. Am alleräußersten Rand der Co-Elternschaft steht die Tantenfunktion, das heißt, die Frau bekommt das Kind, der oder die Väter erledigen aber den Großteil der Sorge und Erziehung. Weil dieses Modell so selten vorkommt, ist es in der Grafik nicht aufgeführt.

Die gleichberechtigte Sorge mit geteiltem Sorgerecht, vielleicht sogar in der gleichen Wohnung wohnend, ist die Ausprägung der Co-Elternschaft, die dem klassischen Familienmodell am nächsten kommt. Trotzdem unterscheidet sich die Co-Elternschaft von der klassischen Familie. Beide Elternteile sind wirtschaftlich getrennte Parteien, die vermeintliche Sicherheit der Paarbeziehung fehlt. Die Regel ist diese Abmachung nicht, in den meisten Fällen ist vorrangig die Mutter verantwortlich und auch finanziell mehr belastet, auch was spätere Einschnitte bei der Rente betrifft.

Daher fühlen sich auch die meisten Co-Mamas lieber als Solomutter, da die alternative Bezeichnung Alleinerziehende ihnen die Selbstbestimmtheit ihrer Entscheidung abspricht. Eine Statistik, welche Ausprägung wie häufig ist, gibt es leider nicht. Vom Wechselmodell bis zur Onkelfunktion mit wenig Umgang ist jede Variante möglich. Immer aber ist der Vater dem Kind als Vater bekannt. Zur Erinnerung hier nochmal die Definition der Co-Mama:

Definition der Co-Mama

Eine Solomutter in Co-Elternschaft hat sich unabhängig von einem festen Partner dazu entschieden, eine Familie zu gründen. Gezeugt wird das Kind nicht von einem Samenspender, sondern von dem designierten Co-Vater. Dieser ist bereit, am Leben des Kindes in seiner Vaterrolle teilzunehmen, eine feste Partnerschaft mit der Mutter ist nicht vorgesehen. Die Intensität des Kontaktes wird von den Co-Eltern im Vorhinein besprochen. Die Aktivität des Vaters reicht von dem Kind bekannt sein mit wenig Umgang ohne Pflichten und Rechte (Onkelrolle) bis zum gleichberechtigten Elternteil im Wechselmodell mit geteiltem Sorgerecht, finanziellen Pflichten und Unterhalt. Dem Kind ist er immer als der Vater bekannt.

Am äußersten Rand der Solomama liegt die anonyme Spende, in Deutschland wie gesagt verboten. Danach kommt die halboffenen Spende, das Kind bekommt mit 16 Jahren die Kontaktdate des Spenders und kann sich bei ihm melden. Ob der Spender antwortet und welche Art des Kontaktes entsteht, obliegt dem Spender. Wenn er den Kontakt verweigert, gibt es keine Möglichkeit für das Kind, den Erzeuger kennenzulernen und Fragen beantwortet zu bekommen. Im Rahmen der offenen Spende sind wie oben erwähnt vielfältige Ausprägungen möglich. Vom einmaligen Kennenlernen bis zum losen Kontakt oder regelmäßigen Besuchen ist alles eine Sache der Absprache zwischen Solomama und Spender.

Es ist auch möglich, dass sich die Absprachen im Laufe der Zeit ändern. Aus einem Spender kann bei regelmäßigem Kontakt ein Co-Vater werden. Ein extremes Beispiel dazu, wie schwimmend die Grenzen sind und wie unterschiedlich beide Konzepte umgesetzt werden, findet sich im Bericht über Mihai B. auf taz.de. Gerade das Beispiel der zweiten Frau zeigt, dass sich Absprachen im Laufe der zeit durchaus ändern können. Sicher ist dieser Spender kein Glanzbeispiel, was seine Motivation zur Samenspende angeht, er zeigt aber sehr gut die ganze Spanne der Möglichkeiten.

Die Übergänge sind also innerhalb der offenen Spende fließend und einer reine Definitionssache der Beteiligten. Alle diese Frauen sind Solomütter. Sobald die Spende aber über eine Samenbank nicht als Exklusivspende stattfindet, ist die Frau auf jeden Fall eine Solomama. Hier noch einmal die Definition:

Definition der Solomama

Eine Solomutter nach Samenspende bezeichnet eine Solomutter, die ein Kind per Samenspende bekommen hat. Diese Spende hat sie entweder von einem Privatspender oder einer Samenbank erhalten bzw. erworben. Während bei einer privaten Samenspende der Samenspender persönlich bekannt ist und nach Absprache auch bestimmte Aufgaben und Pflichten übernehmen kann, ist der Samenspender über eine Samenbank in den allermeisten Fällen zunächst unbekannt. Je nach der landestypischen Gesetzgebung des Behandlungslandes erhält das durch die Samenspende gezeugte Kind später entweder die Möglichkeit, die Kontaktinformationen des Spenders zu erfahren und ihn auf Wunsch kennen zu lernen – oder es erfährt nie, von wem es abstammt. 

Die Solomutterschaft schließt also alle Frauen mit ein, die sich unabhängig von einem Partner aktiv für ein Kind entscheiden. Ob eine Solomutter nun Co-Mama oder Solomama ist, kann sie für sich selber oder mit dem Spender zusammen festlegen, solange es sich um eine offene Spende handelt. Der Unterschied zwischen Solomama und Co-Mama ist zumindest hier also Definitionssache.

Du hast noch etwas zu ergänzen oder reibst dich an einer Definition? Dann schreib es mir hier in die Kommentare oder auf den sozialen Medien. Diese findest du mobil ganz unten verlinkt oder auf dem Rechner in der rechten Spalte. Ich freue mich auf deine Meinung.

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