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Co-Parenting Vertrag

Vertrag Co-Elternschaft

Co-Parenting Vertrag? Geht das Überhaupt?

Heute geht es um ein ganz wichtiges Thema: die rechtliche Lage für Co-Eltern und ein möglicher Co-Parenting Vertrag. Und ganz wichtig auch für Privatspenden. Ich gehe dabei hauptsächlich auf die Probleme ein, die sich für Frauen ergeben können, denn wir bearbeiten drei Beispiele, die ich zum Teil selber mitverfolgen durfte. So kann hoffentlich jede Frau für sich die richtige Konstellation finden, die ihrer eigenen Situation am nächsten kommt.

Wir versuchen, folgende Fragen zu klären:

  • Welche Co-Parenting Verträge gibt es?
  • Gibt es überhaupt einen Weg, sich vertraglich abzusichern?
  • Was muss beachtet werden, wenn sich zwei Personen zusammentun, um gemeinsam ein Kind zu bekommen?
  • Welche Besonderheiten ergeben sich durch eine private Samenspende?

Denn übrigens gelten fast alle später genannten Punkte auch für die private Samenspende. Das überrascht so manche, ist aber einer der wichtigsten Punkte, den es zu bedenken gibt, wenn eine private Samenspende in Betracht gezogen wird.

Checkliste für Co-Eltern

Schau dir gerne meine Checkliste für Co-Eltern an, die du dir im Tausch gegen deine Email Adresse herunterladen und mit dem künftigen Co-Elternteil abarbeiten kannst. Die Liste hilft euch dabei, herauszufinden, ob ihr die gleichen Werte, Vorstellungen, finanziellen Möglichkeiten usw. habt. Ein guter Tipp ist es, sich mit einem/einer Rechtsanwält*in zu besprechen, der/die rechtlich aufklären und falls gewünscht einen Vertrag aufsetzen kann oder mit einem/einer Familientherapeut*in, der/die vielleicht eher auf Konfliktpotential hinweisen kann.

Check-liste für Co-Eltern

Andreas Maria Wucherpfennig

Co-Parenting Vertrag, Andreas Wucherpfennig

Um dir möglichst genaue Informationen zu geben, habe ich mir Unterstützung geholt, Andreas Maria Wucherpfennig, Rechtsanwalt für das gesamte Kinderwunschrecht. Gemeinsam mit ihm gehen wir drei Szenarien durch:

  • eine Co-Elternschaft, bei der sich beide einig sind und das Sorgerecht teilen,
  • eine private Samenspende mit wenig Kontakt zum Kind und ohne gemeinsamen Alltag, also die Onkelfunktion oder auch Yes-Spender genannt
  • und eine private Samenspende, bei der der Spender auf einmal Rechte und Kontakt haben möchte, obwohl das vorher anders besprochen war.

Andreas, ich freue mich sehr, dass wir zusammen diesen wichtigen Artikel schreiben. Magst du dich erstmal kurz vorstellen?

Jennifer, danke für Deine Einladung. Ich bin Rechtsanwalt und arbeite seit über 18 Jahren im gesamten Bereich des Kinderwunschrechts. Ich berate und vertrete in ganz Deutschland Interessengruppen wie Deine und vor allem Singles und Paare mit höchstverschiedenen Konstellationen und Lebensmodellen und ihren vielfältigen Problemen. Zum Tätigkeitsfeld gehört auch das Familienrecht, um das es hier geht.

Lass uns mal die drei oben genannten Konstellationen durchgehen. So oder so ähnliche Situationen kommen häufig vor und unsere Informationen können hoffentlich den allermeisten weiterhelfen. Wer speziellere Fragen hat, meldet sich dann gerne direkt bei uns. Um in die Problematik einzusteigen erstmal die grundsätzliche Frage: Wer sind denn eigentlich die rechtlichen Eltern von Kindern?

Rechtliche Eltern

Ganz grundsätzlich gilt: Bekommen eine Frau und ein Mann ein leibliches Kind, sind beide die biologischen und rechtlichen Mutter und Vater. Rechtliche Mutter eines Kindes ist gemäß § 1591 BGB die Frau, die das Kind geboren hat.

Wer rechtlicher Vater ist, wird in § 1592 BGB definiert.

Eine Legaldefinition der rechtlichen Vaterschaft findet sich in § 1592 BGB… Sie stellt drei mögliche Formen der Vaterschaftszuordnung auf: Vater eines Kindes ist danach der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist (Nr. 1), der die Vaterschaft anerkannt hat (Nr. 2) oder dessen Vaterschaft nach § 1600d BGB oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)2 gerichtlich festgestellt ist (Nr. 3). Die rechtliche Vaterschaft für ein Kind kann über § 1592 BGB nur einer Person zugewiesen werden: Die Zuordnung der Vaterschaft nach Nr. 1 geht der Zuordnung nach Nr. 2 und Nr. 3 vor, und die Zuordnung nach Nr. 2 hat wiederum Vorrang vor der Zuordnung nach Nr. 3. Ist dem Kind nach § 1592 BGB ein Vater zugeordnet, so entfaltet diese Vaterschaftszuordnung eine Sperrwirkung für anderweitige Zuordnungen der Vaterschaft.

Bundestag.de

Übersetzt bedeutet das:

  1. Der Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, egal, ob er das Kind gezeugt hat oder nicht.
  2. Vater ist auch der Mann, der die Vaterschaft etwa beim Standesamt anerkannt hat, auch gegen den Willen der Mutter.
  3. Vater ist auch der Mann, dessen Vaterschaft nach § 1600d BGB oder § 182 FamFG gerichtlich festgestellt worden ist, weil er die Vaterschaft nicht anerkennen will und die Mutter auf Feststellung beim Gericht klagt.

Das klingt alles maximal kompliziert. Besonders Punkt 2 birgt in der Praxis Risiken, über die sich die wenigsten Frauen im Klaren sind, wenn sie einen privaten Samenspender in Betracht ziehen.

Damit haben wir die Grundlagen geklärt. Wir fangen mit der Co-Elternschaft an und welche Verträge für Co-Eltern hier möglich sind:

1. Ein Vertrag für Co-Eltern

Die erste Konstellation sind Frau und Mann, gut befreundet, die gemeinsam ein Kind bekommen möchten. Sie sind wohnen getrennt, die Vaterschaft wird schon vor der Geburt anerkannt, sie wollen das Sorgerecht teilen, haben eine 70/30 Betreuung festgelegt, Unterhalt wird nach Düsseldorfer Tabelle gezahlt. Diese Konstellation ist ja nicht anders als bei nicht verheirateten Paare auch. Vor dem Gesetz ist es egal, ob das Kind ein Produkt der Liebe ist oder eben von Freunden gezeugt wird. Die beiden sind die rechtlichen Eltern.

Obwohl alles geklärt zu sein scheint, wollen die beiden einen Vertrag für Co-Eltern schließen und sitzen jetzt vor einem/einer Rechtsanwält*in. Die Idee ist, dass die beiden im Falle eines Streites ein Dokument haben, auf das sich beide Seiten berufen können. Das dient einfach einer zusätzlichen Absicherung, da viele Co-Eltern sich nicht so lange kennen (bitte mindestens 6, eher 12 Monate) und so den scheinbaren Mangel an Vertrauen und Vertrautheit ausgleichen wollen.

Nehmt in euren Vertrag für Co-Eltern alles auf, was euch wichtig erscheint

Dieses Vorgehen empfehlen wir allen Co-Eltern vor dem Hintergrund des Wohles des Kindes. Darum geht es. Beide sollten ihre Vorstellungen und Motivationen möglichst genau besprechen und schriftlich so festhalten, das es unmissverständlich ist. Die Unterschrift dokumentiert dann die gewollten Regelungen. So gibt es im Falle eines Streites ein Schriftstück, das beiden Elternteilen hilft, sich darauf zu besinnen, mit welchen Ideen sie eigentlich angetreten sind.

Und auch vor Gericht hilft ein Vertrag für Co-Eltern der zuständigen Person bei der Einschätzung eurer Probleme. Sie sind aber nicht bindend! Warum, liest du im nächsten Absatz. Den meisten Richter*innen wird das Konzept der Co-Elternschaft unbekannt sein. Wenn ihr genau erklären könnt, wie eure Elternschaft zustande gekommen ist und welche Regelungen ihr gemeinsam getroffen habt, hilft das sicher, eine gute Entscheidung für das Kind zu treffen.

Geregelt werden kann alles, soweit nicht Gesetze bindende Vorschriften beinhalten, die durch eine Vereinbarung nicht ersetzt werden können. Das ist der Knackpunkt.

Was bedeutet das genau?

Maßstab ist immer das Kindeswohl. Für das tägliche Leben könnt ihr flexibel alles regeln, Betreuung, Schule, Impfungen, solche Sachen. Was ihr allerdings nicht regeln könnt, ist vor allem der Unterhalt. Außerdem hat das Kind ein Recht auf Umgang:

Das Gesetz gibt Kindern ohne weitere Voraussetzungen ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Auch jeder Elternteil ist zum Umgang mit seinem Kind berechtigt und verpflichtet. Hierbei macht das Gesetz keinen Unterschied zwischen geschiedenen Eltern und Eltern, die nie miteinander verheiratet waren. Das Umgangsrecht besteht auch unabhängig davon, ob der umgangsberechtigte Elternteil sorgeberechtigt ist oder nicht und auch unabhängig davon, ob bereits eine Beziehung zwischen dem Kind und dem umgangsberechtigten Elternteil besteht oder nicht. Das Familiengericht kann das Umgangsrecht jedoch einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Für längere Zeit oder auf Dauer darf das Umgangsrecht nur eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre.

bmj.de

Unterhalt und Umgang

Da ihr beide nicht miteinander verheiratet seid, also rechtlich nicht an den anderen gebunden seid, schuldet der eine dem anderen im Grundsatz nur Unterhalt, wie dieser mit dem Kind zusammenhängt. Beide schulden dem Kind gemäß § 1612a BGB wenigstens einen Mindestunterhalt. Die konkreten Beträge können aus der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle” entnommen werden. Die Höhe des Unterhalts ergibt sich aus der Art der Betreuung des Kindes und der finanziellen Situation der beiden. Das bedeutet, betreut eine Person wesentlich mehr, muss die andere das finanziell ausgleichen. Die Zahlung des Kindesunterhalts ist losgelöst von der Frage des Sorgerechts.

Ein paar Dauerfragen wollen wir kurz beantworten:

  1. Es ist nicht möglich, festzuhalten, dass der Vater alle Rechte verliert, wenn er keinen Unterhalt mehr zahlt
  2. oder er kein größeres Umgangsrecht einfordern kann als früher einmal vereinbart.
  3. Der Vater oder die Mutter sind dem Kind immer Unterhalt schuldig, diesen Anspruch hat das Kind.

Alle Fragen bezüglich des Unterhalts und des Umgang sind fest im Gesetz verankert. Alles, was diese beiden Punkte betrifft, könnt ihr vertraglich nicht individuell regeln.

§ 1602a und § 1684 Bgb

Es gibt aber Dinge, die ihr als Co-Eltern unbedingt regeln solltet. Hierzu gehört der Bereich der Finanzen. Ohne die ehrliche Offenlegung der gesamten finanziellen Situation beider wird es erfahrungsgemäß nicht klappen. Jeder muß die Möglichkeiten und Grenzen des anderen für den Alltag kennen, aber auch für den Notfall. Es sollte nicht sein, dass etwa bei dem Tod eines Co-Elternteils das Kind zuvor unbekannte Schulden erbt. Das Kind ist dem Vater gegenüber als leibliches Kind ebenso erbberechtigt wie unterhaltspflichtig. Zwar wurde die finanzielle Auslösegrenze dafür angehoben, trotzdem auch das bitte mitbedenken.

Mit der Anerkennung der Vaterschaft sind viele Punkte für euch automatisch geregelt

Erkennt der Co-Vater die Vaterschaft an, ist er der rechtliche Vater, mit allen Rechten und Pflichten. Die Anerkennung ist unabhängig vom Sorgerecht. Welche Punkte es dabei zu bedenken gibt, liest du in diesem Artikel zur Anerkennung der Vaterschaft.

Abschließend muss man einfach sagen, ihr bekommt ein gemeinsames Kind und das beinhaltet eben auch die Tatsache, dass ihr beide dafür verantwortlich seid, dem Kind eine gute Lebensgrundlage zu bieten, finanziell und emotional, damit das Kind möglichst glücklich und zufrieden aufwachsen kann. Wie ihr das im Alltag regelt, ist eure persönliche Sache. Deshalb ist es so wichtig, sich vorher gut und angemessen lange kennenzulernen. Wie lange genau, das liest du in meinem Artikel Wie lange sollten sich Co-Eltern kennenlernen?

Und wenn es schief geht?

Dann habt ihr, wenn ihr einen Vertrag für Co-Eltern gemacht habt, beide ein Dokument in der Hand, das vor Gericht zwar nicht als rechtsgültiger Vertrag gilt, aber immerhin Intentionen aufzeigt. Hierzu ein an der Realität angelehntes Beispiel:

Der Vater überlegt es sich anders und will aus dem „Projekt“ aussteigen bzw. statt den ausgemachten 50% der Betreuung zu übernehmen, will er nur sporadisch aushelfen. Habt ihr das schriftlich festgehalten, wird ein*e Richter*in am Familiengericht schon kritisch nachfragen, warum denn Herr XY seine Meinung plötzlich geändert hat. Und die Abneigung gegen Windeln wechseln wird hier als Argument nicht zählen. Lügen, wie zeitliche Probleme oder Unkenntnis kann ein Vertrag entlarven.

Denn ein Kind ist eben nicht nur ein Projekt, aus dem man aussteigt, wenn man keine Lust mehr hat, ein Kind ist eine Verantwortung und Verbindung fürs Leben. Und eine krasse Meinungsänderung ohne triftigen Grund wird das Gericht hoffentlich nicht durchgehen lassen.

Beratung zu Co-Elternschaft

Damit es gar nicht erst dazu kommt, dass ihr eure Vereinbarung vor Gericht vorzeigen müsst, bereitet euch doch gemeinsam auf eine Co-Elternschaft vor. Bei einem Gespräch zu dritt oder viert arbeiten wir gemeinsam alle wichtigen Punkte ab, um eure Co-Elternschaft auf sichere Füße zu stellen.

2. Die private Samenspende mit Onkelfunktion oder Yes-Spender

Hier möchte eine Frau mithilfe eines privaten Samenspenders, nur ein Bekannter von ihr, ein Kind bekommen. Er ist bereit, ihr mit seiner Samenspende zu helfen und dem Kind als biologischer Vater bekannt zu sein, will aber am Alltag des Kindes nicht teilnehmen. Er hat die Vaterschaft nicht anerkannt und zahlt auch keinen Unterhalt. Beide haben dieses schriftlich ausführlich festgehalten.

Mal davon abgesehen, daß der biologische Vater dem Kind Unterhalt schuldet, gibt es keine Probleme zwischen beiden, wenn die Verabredung so gelebt wird. Er soll als biologischer Vater eine Kontaktmöglichkeit haben, die er ansonsten nur bei einer Anerkennung des Kindes hätte, siehe erste Konstellation. Die Frau wird als rechtliche Mutter in ihrem Sorgerecht durch ihn nicht beeinträchtigt. Dem Kindeswohl steht diese Konstellation nicht entgegen, wenn die Vereinbarung gelebt und nicht von dem Mann in grundlegender Art angegangen wird.

Beide müssen sich bewusst sein, dass

a) die Mutter jederzeit Unterhalt für das Kind fordern kann und

b) der Vater jederzeit die Vaterschaft anerkennen und Umgang einfordern kann.

Das wird meistens von beiden Seiten positiv als ausgewogenes Machtverhältnis angesehen. Es gibt allerdings einen Weg, die private Samenspende rechtlich abzusichern: die Exklusivspende. Wie dieser Weg euch beide komplett absichert, liest du hier.

Exklusivspende

Die sichere Privatspende

3. Die private Samenspende geht schief

In der dritten Konstellation hat der Spender seine wahren Absichten verborgen und zugestimmt, dass er zwar spendet, aber ansonsten weder Rechte noch Pflichten hat. Jetzt ist die Frau schwanger und der Mann fordert das halbe Sorgerecht ein und besteht auf ein Wechselmodell direkt nach der Geburt. Vielleicht ist er sogar verheiratet und der Meinung, dass das Kind bei ihm und seiner Frau besser aufgehoben ist als bei einer alleinstehenden Frau. Sogar diese Geschichte gibt es. Hier kann man fast von Leihmutterschaft sprechen.

Ein krasses Beispiel zur Verdeutlichung

Wie oben im Link kann es sein, dass der Mann verheiratet und kinderlos ist und dem Familiengericht vorträgt, das Kind sei bei ihm und seiner Frau besser aufgehoben, weil seine Frau nicht berufstätig sei und viel Zeit für das Kind habe. Der vermeintliche Spender hat vor Gericht erzählt, dass er eine Affäre mit der Mutter hatte, diese seiner Frau gestanden hat, sie ihm verziehen hat und zugestimmt hat, sich um das Kind zu kümmern. Das Ehepaar ist vermögend, hat Zeit und Platz.

Das alles kann schnell ein Argument gegen die alleinstehende Mutter werden, die unter Umständen sehr viel Arbeitszeit für ihren und den des Kindes alltäglichen Unterhalt aufbringen muss. Hier liegt die Entscheidung beim Familiengericht, das zum Wohle des Kindes entscheiden sollte. Das kann im Zweifel für die leibliche Mutter schlecht ausgehen, besonders, wenn es keine schriftliche Vereinbarung gibt.

Oder der Spender ist einer der Massenspender, zum Beispiel mit der Idee, dass so viele leibliche Kinder schon irgendwie dafür sorgen werden, dass er im Alter nicht arm wird.

So krass muss es gar nicht sein, es kann auch sein, dass der Mann einfach nur die Vaterschaft anerkennen und Umgang haben möchte. Vielleicht sogar aus freundlichen Motiven. Die Mutter muss sich dann mit einem ihr fremden Mann auseinandersetzen und Umgang ggf zulassen.

Deshalb ist die private Samenspende so unsicher

Diese Gefahr besteht für die Frau immer bei einer privaten Samenspende, da der Mann das Kind nur anerkennen muss, um das Recht auf Umgang mit seinem Kind zu erhalten. Mit der Anerkennung wird er rechtlicher Vater und hat entsprechend Mitbestimmung. Es kann in einer Vereinbarung nicht geregelt werden, dass der Mann auf seine Anerkennung des Kindes für immer verzichtet. Ob der Mann letztlich auch das gemeinsame Sorgerecht bekommt, wenn die Frau dem nicht zustimmt, ist Sache des Familiengerichts.

Nochmal ganz deutlich: Der Mann kann das Kind anerkennen, auch gegen den Willen der Mutter. Stimmt diese der Anerkennung nicht zu, treffen sich die Parteien vor Gericht. Und wie entscheidet das Gericht? Zum Wohle des Kindes und wenn die zuständige Person findet, trotz vorgetragener Umstände, dass dem Kind Mutter und Vater zustehen, dann wird der Mann rechtlicher Vater.

Umgekehrt ist es natürlich genauso, gibt die Mutter den Samenspender als Vater an und stellt das Gericht die Vaterschaft fest, dann ist der Spender rechtlicher Vater und damit zu Unterhalt und Umgang verpflichtet.

Hat im Streitfall eine der beiden Personen ein unterschriebenes Dokument dabei, das bestätigt, dass der Mann nur Spender sein wollte, dass er versichert, seine Rechte nicht wahrzunehmen und die Absicht erklärt, mit dem Kind nichts zu tun haben zu wollen, dann kann das vor Gericht positiv ausfallen, garantiert ist das aber nicht. Eine Absicherung ist also auch für Spender unumgänglich.

Rechtliche Sicherheit gibt es nur hier:

Wenn eine Frau Sicherheit haben möchte vor einem rechtlichen und tatsachlichen Einfluss eines Samenspenders, muss sie sich mit einer Samenspende eines Samenspenders in einem Kinderwunschzentrum behandeln lassen. Gemäß des Samenspenderregistergesetzes (SaRegG) wird der Samenspender kein rechtlicher Vater des Kindes. Er hat für immer von Gesetzes wegen weder Rechte noch Pflichten. Lediglich das Kind kann Auskunft erhalten, wer sein biologischer Vater ist und mit ihm in Kontakt treten, wenn es möchte.

Diese rechtliche Sicherheit bietet auch die Exklusivspende.

Exklusivspende

Rechtlich sichere Privatspende

Co-Parenting Vertrag, ein Fazit

Du siehst also, es gibt einiges zu bedenken, wenn du ein Kind in einer Co-Elternschaft bekommen möchtest. Und noch mehr, wenn es eine private Samenspende sein soll. In allen Fällen sind Verträge wirklich wichtig, Verträge für Co-Eltern, damit sich beide darauf besinnen können, was sie im Vorhinein ausgemacht haben. Verträge für die private Samenspende, um in einem krassen Fall als Frau vor Gericht irgendetwas in der Hand zu haben. Schriftlich festgehalten werden kann viel, die Kernpunkte wie Kindeswohl, Unterhalt und Umgang sind aber gesetzlich geregelt.

Trotzdem ist es sehr ratsam, wirklich alles, was euch einfällt, in einem Schriftstück zusammenzufassen, auszudrucken und zu unterschreiben. Besonders bei der privaten Samenspende gilt: lasst den Spender unterschreiben, dass er nur Spender ist, keine Rechte haben will, auf alles verzichtet und kein Interesse am Kind hat. Das Ganze bei Rechtsanwält*in oder Notar*in, das wirkt auch abschreckend, falls der Spender verborgene Motive hat. Und dann könnt ihr leider nur hoffen, dass im schlimmsten Fall das vor Gericht zu euren Gunsten ausgelegt wird.

Abschließend noch…

Andreas, ich bedanke mich für die vielen Informationen. Sollten sich Fragen ergeben, bist du über deine Website erreichbar.

Liebe Jennifer, es war mir ein Vergnügen! Für Fragen stehe ich natürlich zur Verfügung. Die Konsultation mit einem/einer Rechtsanwält*in ist immer von Vorteil, es zeigt einfach auch Bereitschaft von beiden Seiten, die Sache ernst zunehmen und so sicher wie möglich für alle Beteiligten zu gestalten. Besonders für das Kind.

Da stimme ich dir zu! Es muss noch mehr ins Bewusstsein, was alles passieren kann. Und wie wenig freundlich die Agenda von manchen Spendern ist. Dass zum Beispiel auf Facebook spontan Spender gesucht werden, ohne Kennenlernen, Gesundheitszeugnis, Rückversicherung und Vertrag, das kann unabsehbare Folgen haben. Auch für das Kind übrigens.

Hast du Fragen, eine eigene Geschichte oder siehst das alles ganz anders? Dann schreib mir dazu in den Kommentaren.

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